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Datenschutzrecht

Durch die DSGVO aus dem Jahr 2018 ist das Datenschutzrecht grundlegend verändert worden. Trotz vieler bereits ergangener EuGH-Entscheidungen gibt es hier z.B. immer noch häufig Streit wegen des Bestehens und der Höhe von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO. Gerne berate ich Sie in diesen Fragen.

Das Datenschutzrecht ist sozusagen omnipräsent. Überall auch im Alltag tauchen Fragen des Datenschutzrechts auf. Die Öffentlichkeit ist sensibilisiert worden. Dementsprechend gewinnt die sichere Beurteilung, was datenschutzrechtlich in Ordnung ist und was nicht, zunehmend an Bedeutung. Der Datenschutz ist fast immer eng verzahnt mit den technischen Lösungen. Daher ist stets das Verständnis erforderlich, was z.B. an Daten von der technischen Seite abgefragt wird. Dies setzt die enge Zusammenarbeit mit Entwicklern, mit Programmierern und nicht zuletzt auch technischen Sachverständigen/Gutachtern voraus.

Ich berate Sie gerne in allen Fragen des Datenschutzrechts, dabei habe ich die oben erwähnte Verzahnung mit den technischen Fragestellungen immer im Blick und finde auch hier die passenden Lösungen.

Sind Sie sich unsicher, um welches Rechtsgebiet es bei Ihnen geht?

Lassen Sie mich Ihnen helfen. Rufen Sie einfach an: 0681 – 9591171

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