Das IT-Recht ist nicht in einem gesonderten Gesetzbuch geregelt, sondern es handelt sich um ein sog. „Querschnittsrechtsgebiet“, d.h. die IT-rechtlich bedeutsamen Regelungen befinden sich verstreut in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Spezielle Regelungen gibt es aber im Urheberrecht, das ebenfalls zum IT-Recht im weiteren Sinne gehört. Hier ist national an erster Stelle das Urheberrechtsgesetz zu nennen, aber es gibt eine Fülle von Internationalen Regelungen, Verträgen und Abkommen, die ebenfalls zu beachten sind. EU-rechtliche Regelungen sind ebenfalls von größter Bedeutung.
Durch die modernen Medien tauchen immer neue Rechtsfragen auf. In dem Tempo, wie technische Neuerungen entstehen, braucht man Anpassungen auch im Bereich des Urheberrechts. Überall nämlich gibt es schützenswerte Leistungen und Werke von Urhebern, die nicht „frei verfügbar“ sind, auch wenn die schier unüberschaubare Masse an Informationen und Seiten im Internet dies suggerieren mag. Dies gilt dann auch im neuen Bereich der Künstlichen Intelligenz, jedenfalls gehen erste gerichtliche Entscheidungen in diese Richtung.
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