75 Jahre Bundesamt für Verfassungsschutz – was will uns dieses Datum sagen? (sorry Olaf Schubert für die geklaute Frage).
Unser Bundesinnenminister Dobrindt formuliert es so:„Der Verfassungsschutz ist ein Garant unserer Freiheit und der Schutzschild unserer Demokratie. Er steht seit 75 Jahren dafür, dass aus der Geschichte unseres Landes die richtigen Lehren gezogen werden: Jede Demokratie braucht Demokratieschützer. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich dabei als hochspezialisierter Inlandsnachrichtendienst eines modernen Deutschlands bewährt: engagiert, wachsam und entschlossen. In Zeiten hybrider Bedrohungen und ausländischer Einflussnahme ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Verfassung aktiv verteidigen. Dafür schaffen wir die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um das BfV zukunftsfest aufzustellen. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfV, die sich täglich – oft unerkannt – für unsere Sicherheit einsetzen. Sie sind der Nachrichtendienst unserer Freiheit.“
Eine von mir vor ca. 2-3 Jahren im Namen eines Mandanten erhobene Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht wurde ohne inhaltliche Begründung nicht angenommen. Der Beschluss enthält eine nichtssagende Floskel, keine echte inhaltliche Begründung und keine Auseinandersetzung mit auch nur einem einzigen Argument. Immerhin wurde vom Gericht keine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ erhoben. Dieses Ergebnis war mir von kompetenter Stelle genauso vorausgesagt worden. Bis heute hat indes niemand die von mir vorgetragenen Argumente inhaltlich widerlegt. Wo im Jahr 2022/2023 die Rechtsgrundlage für die sogenannten „EDA-Dateien“, die im Rahmen des elektronischen Mahnverfahrens zur Anwendung kommen, in einem Gesetz bzw. einer Verordnung niedergelegt war, konnte bislang niemand beantworten. Auf meine seinerzeit auch vor dem Auditorium (ca. 50 Zuhörer/innen) des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken gestellte Frage, um deren Beantwortung ich im Anschluss an den Vortrag auch auf E-Mail-Weg gebeten hatte, gab es keine Rückmeldung.
Für den Mit-Beschwerdeführer, d.h. meinen Mandanten, geht es nun im Ergebnis seiner von mir geführten Rechtsstreitigkeiten – Ausgangspunkt war ein nicht berechtigter Mahnbescheid, dessen Nichtberechtigung später rechtskräftig festgestellt wurde – noch um 66 Euro (sic!). Ja, mit 66 Euro fängt das Leben an, nein Quatsch, mit 66 Jahren fängt das Leben an … – Und als Erinnerung: als ich vor vielen Jahren mal gefragt hatte, wo denn die Rechtsgrundlage für die Bund-Länder-Kommissionen im IT-Bereich sei, erhielt ich keine Antwort. Im Rahmen der 37. Justizministerkonferenz am 30. und 31. Mai 1969 war bereits beschlossen worden, eine „Kommission für Datenverarbeitung“ ins Leben zu rufen, die zum einen ein juristisches Informationssystem entwickeln und zum anderen alle Rechtsgebiete im Hinblick auf ihre Eignung für die elektronische Datenverarbeitung prüfen sollte. Erst am 29.07.2009 trat jedoch Art. 91 c GG in Kraft und damit die erste wirkliche Rechtsgrundlage. Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal eben langsam.
Fazit: Um im Sinne und Geiste des oben zitierten Kabarretisten Olaf Schubert zu antworten: am besten schützen wir unsere Verfassung so, dass niemand sie findet und richtig anwenden kann.
Annex:
Der Text könnte falsch verstanden werden, daher sind hier noch ein paar wichtige Einordnungen.
1) Es gibt immer unterschiedliche Sichtweisen. Zu allen Fragen. Deshalb gibt es ja auch z.B. 80 Millionen Bundestrainer. Ein und dasselbe Verhalten kann immer so oder so ausgelegt werden, je nachdem welches Bild man von jemandem im Kopf hat. Wenn man z.B. in Berti Vogts immer nur den „Verteidiger“, den „Terrier“ sehen will, verkennt man, dass Berti Vogts zum einen mit einer eher nur durchschnittlichen Mannschaft 1996 Europameister wurde und zusammen mit (später) Matthias Sammer den Grundstein im DFB für eine Veränderung der Jugendausbildung und für ein neues Leitbild gesorgt hat.
2) Leben ist zum einen Veränderung, d.h. jeder Mensch sollte das Recht haben, sich zu verändern, Haltungen zu ändern, Einstellungen zu ändern. Leben ist aber auch, Prinzipien beizubehalten, das wird bei manchen Menschen als Durchsetzungsfähigkeit gesehen, bei anderen als Starrsinn und Unbelehrbarkeit. Z.B. wird großen Menschen auch zugestanden zu sagen, „was interessiert mich mein Geschwätz von früher“. Dieses Glück hat nicht jeder. Wenn man Pech hat, wird alles auf den Prüfstand gestellt, jede Äußerung, jede Handlung (auch jahre- und jahrzehntelang zurückliegend) seziert, aber nur bei den/dem jeweils Anderen wohlgemerkt. Für sich selbst oder ihnen Nahestehende haben diese Leute andere Maßstäbe.
3) Über allem sollte die Freiheit des Menschen stehen. Man sollte eine eigene politische Meinung und Haltung, eine eigene Rechtsauffassung haben dürfen und diskutieren dürfen und dann sollte es im Ergebnis nur darauf ankommen, wer die besseren Argumente hat, und nicht darauf, wie hoch der Stand des Bankkontos ist, welcher Partei man angehört, welche Hautfarbe oder Religion man hat, welche einflussreichen Menschen man kennt/nicht kennt, wer die stärkeren Fäuste hat und ob es der „herrschenden Meinung“ entspricht oder nicht. Es gibt viele Beispiele in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wo eine zunächst als „andere Ansicht“ abgetane Mindermeinung auf einmal von dem höchsten Gericht übernommen wurde. Für die Rechtsstaatlichkeit und für die Unabhängigkeit von Justiz und gerade von Anwälten haben viele Menschen in der Geschichte ihr Leben lassen müssen und es wird immer weiter darum gekämpft und gestritten werden müssen, weil es immer Leute geben wird, die eben nicht diskutieren wollen, sondern nur bestimmen und anordnen wollen.
4) Als Selbstverständlichkeit kommt in der Diskussion aller Fragen hinzu, dass die Privat- und Intimsphäre eines Menschen geschützt sind und dies von allen Beteiligten immer beachtet wird. Dazu gehört der Schutz jeglicher Kommunikation und aller Internetaktivitäten, es sei denn, es findet eine gerichtlich angeordnete TK-Überwachung statt, was in bestimmten Fällen gesetzlich zulässig ist. Unter Verstoß gegen diese Regeln gewonnene Erkenntnisse sind ansonsten unverwertbar, wobei die h.M. jedoch sagt, dass nicht jeder Verstoß automatisch zu einem Verwertungsverbot führt.
