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Social Media Beiträge

Derzeit wird über Altersbegrenzungen für bestimmte Social-Media-Nutzungen diskutiert. Diese Diskussion muss geführt werden. Allerdings sehe ich Handlungsbedarf in einem ganz anderen Bereich. Geldentschädigungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen setzen nach der meines Wissens immer noch geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine (besonders) schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus. Es besteht dann zwar ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung, aber eben keine Geldentschädigung für das Opfer.

Dazu aus meiner Erinnerung ein kleiner Fall einer Zugbegleiterin, die reingelegt wurde, indem ihr fälschlich gesagt wurde, die Zugtoilette sei leer, die Zugbegleiterin schloss auf und da saß jemand mit heruntergelassener Hose auf der Toilette, dies wurde per Handy auf Video aufgenommen und in Youtube veröffentlicht. Ich verklagte den nach größten Mühen ermittelten Täter auf eine Geldentschädigung von 500 Euro plus Beseitigung und Unterlassung vor dem damals noch zuständigen AG Neunkirchen/Saar. Die Geldentschädigung wurde unter Hinweis auf die o.g. Rechtsprechung abgelehnt. Ich konnte Beseitigung, Unterlassung und meine Kosten durchsetzen und musste/sollte der Mandantin, dem Opfer, erklären, dass es für sie leider nichts gebe. „Warum habe ich das Verfahren dann gemacht?“. Erklären Sie das bitte als Anwalt.

Hier gibt man den Opfern vor Gericht noch einen Tritt in den Hintern, man sollte diese Fälle bei den anstehenden Reformen nicht vergessen.

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