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Änderung des Zuständigkeitsstreitwertes

Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen verabschiedet und damit eine deutliche Verschiebung der gerichtlichen Zuständigkeiten beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat am 21. 11. 2025 gebilligt.

Kern der Reform ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte gemäß § 23 GVG von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro zum 1.1.2026. Damit fallen künftig deutlich mehr Zivilprozesse in die Zuständigkeit der Amtsgerichte.

Im Gleichschritt wird auch die Grenze des Anwaltszwangs auf 10.000 Euro angehoben.

Die Änderungen gelten seit dem 01.01.2026.

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