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Hochinteressante Entscheidung des LG München I

Im Rechtsstreit der GEMA gegen SUNO, den Anbieter eines KI-basierten Musikgenerators vor dem LG München I (Az. 42 O 763/25) obsiegte die GEMA überwiegend. Die GEMA machte Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend und zwar zum einen gegen das Training der KI-Komponenten von SUNO mit bekannten Musikstücken und zum anderen im Modell der Vervielfältigung in Deutschland in den sog. Outputs. In welchen Punkten die GEMA unterlegen war, ist leider noch nicht bekannt, der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor. Die Entscheidung berührt nicht nur Punkte des materiellen Urheberrechts, sondern musste sich auch, da SUNO von den USA aus agiert, mit Fragen der Zuständigkeit im internationalen Bereich auseinandersetzen sowie der Frage, ob US-amerikanische Vorschriften zu beachten und anzuwenden sind.

Die Pressemitteilung ist unter https://www.justiz-bayern.de im Bereich der Pressemitteilungen des LG / OLG München zu finden.

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