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August 1, 2026
Im Rechtsstreit der GEMA gegen SUNO, den Anbieter eines KI-basierten Musikgenerators vor dem LG München I (Az. 42 O 763/25) obsiegte die GEMA überwiegend. Die GEMA machte Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend und zwar zum einen gegen das Training der KI-Komponenten von SUNO mit bekannten Musikstücken und zum anderen im Modell der Vervielfältigung...
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