Neuerdings heißt es ja, „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“
Und jetzt die Frage der Auslegung:
Nimmt man den letzten Satzteil („in Ihrer Apotheke“) genau, bedeutet dies, dass ich auch den Kunden / die Kundin neben mir fragen darf oder auch die Reinemache-Dame, die gerade sauber macht, denn streng genommen frage ich ja durchaus „in meiner Apotheke“? Ich mutmaße, dass der Gesetzgeber das anders gemeint hat, aber es gilt eben auch die sog. „wörtliche“ Auslegung.
Herr Lindemann, übernehmen Sie!
