Neuerdings heißt es ja, „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ Und jetzt die Frage der Auslegung: Nimmt man den letzten Satzteil („in Ihrer Apotheke“) genau, bedeutet dies, dass ich auch den Kunden / die Kundin neben mir fragen darf oder auch die...Read More
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