Nach geltendem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gibt es keine Pflicht der Versicherer, die jeweiligen Versicherungsbedingungen online auf den Webseiten der Versicherer verfügbar zu haben. Zwar hat man vielfältige Belehrungspflichten eingeführt, über deren Sinn man streiten kann, denn wenn ein Kunde zu einem Vertragsabschluss bereits entschlossen ist, ist die Unterzeichnung dieser Belehrungsformulare dann nur noch „Beiwerk“ und für die Versicherungsleute meist eine lästige Pflicht.
Die Veröffentlichung der Bedingungen im Vorfeld auf den Webseiten könnte für diejenigen Kunden, die sich die Mühe machen wollen, diese teils sehr schwierigen Texte durchzulesen, meines Erachtens weitaus mehr helfen.
Viele Versicherer machen dies bereits freiwillig, sehr kundenfreundlich ist in diesem Zusammenhang, wenn die verschiedenen Versionen angezeigt werden, denn die Bedingungen knüpfen sich an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, d.h. welches Bedingungswerk galt zu dieser Zeit?
Verpflichtend ist es allerdings nicht. Man könnte/sollte darüber nachdenken, denn heutzutage in einem Zeitalter, wo selbst TeraBytes nicht mehr das Ende der Fahnenstange sind, dürften Speicherprobleme keine Rolle spielen.
