Nach geltendem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gibt es keine Pflicht der Versicherer, die jeweiligen Versicherungsbedingungen online auf den Webseiten der Versicherer verfügbar zu haben. Zwar hat man vielfältige Belehrungspflichten eingeführt, über deren Sinn man streiten kann, denn wenn ein Kunde zu einem Vertragsabschluss bereits entschlossen ist, ist die Unterzeichnung dieser Belehrungsformulare dann nur noch „Beiwerk“ und für...Read More
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