BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2026 – VI ZR 64/24 Der VI. Zivilsenat hat am 27. Oktober 2026 über wechselseitige Revisionen verhandelt, in denen sich die Frage stellt, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks Betroffenen zustehen, über die auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Hinsichtlich des Sachverhalts und des bisherigen...Read More
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