Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 30.09.2026, Az. 2 AZN 339/26 (= https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azn-339-26/) eine eingelegte Revision u.a. mit der Begründung zurückgewiesen, eine ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt sei nicht nachgewiesen worden. In dem entschiedenen Fall war eine offensichtlich mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) hergestellte Revisionsschrift eingereicht worden, in welcher nicht existente, sog. Halluzinationen –...Read More
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