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Juni 8, 2013
Drei kürzlich ergangene Entscheidungen verschiedener Gerichte befassten sich mit der Gestaltung von Formularen. Das LG Dortmund entschied mit Beschluss vom 24.04.2013, Az.: 9 T 118/13, (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2013/9_T_118_13_Beschluss_20130424.html), dass die farbliche Gestaltung eines Formulars für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss selbst dann nicht zwingend zur gesetzlich vorgeschriebenen Form gehört, wenn das vorgeschriebene Formular zuvor im Bundesgesetzblatt abgedruckt worden...
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