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Juli 30, 2013
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 28.02.2013, Az.: 4 U 159/12, (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/4_U_159_12_Urteil_20130228.html) einen Verstoß gegen die DL-Info-Verordnung als beachtlichen Wettbewerbsverstoß angesehen und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung als berechtigt angesehen. In dem entschiedenen Fall hatte ein Rechtsanwalt in seinem Impressum nicht auf die bestehende Berufshaftpflichtversicherung und deren räumliche Geltung hingewiesen. Das Gericht sah darin –...
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