Ich möchte hier auf eine sehr lesenswerte Entscheidung des AG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: 57 C 3144/13, (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2013/57_C_3144_13_Urteil_20131119.html) hinweisen. Das AG Düsseldorf hatte über eine Klage eines Rechteinhabers auf Abmahnkostenersatz in einem sog. Filesharing-Fall zu befinden. Konkret hatte der Anschlussinhaber eingewandt, dass nicht nur er, sondern auch seine Ehefrau und die beiden volljährigen Söhne den...Read More
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