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Juni 20, 2014
Das AG Köln hat mit Urteil vom 28.04.2014, Az.: 142 C 354/13, einen interessanten Fall des Kaufs mittels eines sog. Bestellbuttons (§ 312 g Abs. 3 BGB a.F.) zu entscheiden (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2014/142_C_354_13_Urteil_20140428.html). In dem entschiedenen Fall hatte der Verkäufer die Formulierung „Zum Bestellen und Kaufen fehlt nur eine Bestellmail“ verwendet. Das Gericht sah darin keine dem...
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