Das AG Bielefeld (Urteil vom 04.09.2014, Az.: 42 C 45/14) hatte über einen Anspruch auf Schadensersatz und Abmahnkosten wegen des angeblichen Filesharings bezüglich eines Filmwerkes zu entscheiden. Das Gericht wies die Ansprüche zurück (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bielefeld/ag_bielefeld/j2014/42_C_45_14_Urteil_20140904.html). Zum einen sei der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen. Er habe vorgetragen, dass seine Ehefrau und sein volljähriger Sohn zum fraglichen...Read More
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