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Dezember 29, 2014
Mit einem Beschluss vom 01.12.2014 (Az.: 9 T 163/14) (= http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2014/9_T_163_14_Beschluss_20141201.html) hat das LG Wuppertal eine verfahrensrechtlich zumindest diskussionswürdige Entscheidung getroffen. Ein Stromversorgungsunternehmen beantragte per einstweiliger Verfügung die Unterbrechung der Stromversorgung eines Kunden wegen Zahlungsrückständen. Der Antrag wurde vom Landgericht als unzulässig abgewiesen, da der Streitwert 600,00 Euro nicht übersteige. Der Streitwert für die Klage...
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