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Oktober 2015
Das AG Lüdinghausen hat mit Beschluss vom 13.08.2015, 19 OWi 166/15 [b], (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_luedinghausen/j2015/19_OWi_166_15_b_Beschluss_20150813.html) eine Entscheidung zur elektronischen Aktenführung und zur Akteneinsicht bei elektronisch geführten Akten getroffen. Das Gericht entschied: Die Erhebung der Aktenversendungspauschale setzt bei einer elektronischen Aktenführung, zwingend und unabdingbar voraus, dass der Aktenauszug den von § 110d OWiG aufgestellten Voraussetzungen genügt und einen...
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