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Mai 2016
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.04.2016, Az.: 6 U 120/15 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2016/6_U_120_15_Urteil_20160408.html), festgestellt, dass eine kurze Mitteilung auf Twitter mit dem Inhalt „Wenn das Haus nasse Füße hat…“, die auf einen Link zu einer Webseite mit dem Thema Bauwerkstrockenlegung verweist, keinen Urheberrechtsschutz genießt. In dem entschiedenen Fall hatte der Beklagte in einer Nachricht auf...
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