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Dezember 2016
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 15.11.2016, Az.: 81 O 53/16, (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2016/81_O_53_16_Urteil_20161115.html) einen Immobilienmakler verurteilt, es zu unterlassen, in einer geschäftlichen Immobilienanzeige anzugeben „Energieausweis vorhanden“, ohne Angaben zu der Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EnEV), zu dem im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarf...
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