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Juli 2018
Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 15.06.2018, 2 UF 41/18 = http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8088521) hat eine viel beachtete Entscheidung des AG Bad Hersfeld aufgehoben und die vom Amtsgericht getroffenen Anordnungen hinsichtlich eines Verbots von Smartphone- und Internetnutzung rückgängig gemacht. Das Gericht sagt dazu: „Weder seitens des zuständigen Jugendamts noch seitens des Verfahrensbeistands wurde eine konkrete Gefährdung des betroffenen...
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