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Oktober 2018
Der BGH hat mit Beschluss vom 12.07.2018, Az.: I ZB 86/17, (= http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/1dc/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE313102018&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint) entschieden, dass eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, ihrer Unterlassungspflicht genügt, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass...
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