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April 5, 2020
Der BGH hat mit Urteil vom 26.02.2020, Az.: VIII ZR 267/17, (= http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/8c4/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE307452020&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint) entschieden, dass eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) zwar einen Rechtsmangel darstellt, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber...
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