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Juni 13, 2020
Das AG Leverkusen hatte mit Urteil vom 15.05.2020, Az. 25 C 51/20, (= https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_leverkusen/j2020/25_C_51_20_Urteil_20200515.html) darüber zu entscheiden, ob ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 70,00 Euro vom Fahrgast zu zahlen ist, wenn der Fahrgast sich mit MobilPassTicket sowie der Krankenkassenkarte mit Lichtbild ausweist. Im Ergebnis wies das Gericht die Klage des Verkehrsunternehmens ab. Das Gericht führt aus:...
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