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November 2021
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 05.10.2021, Az.: 6 U 79/21 (= https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001732) zu den Sorgfaltsanforderungen bei Versand eines Schriftsatzes über beA Stellung genommen. Danach gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle bei der Versendung eines fristwahrenden Schriftsatzes über beA neben der Überprüfung eines ordnungsgemäßen Versands auch die Sicherstellung, dass der richtige Schriftsatz versendet wird. Die...
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