Telefon
0681 – 959 1171
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do : 08:00-16:00
Mi, Fr: 08:00-12:00
Freie Erstauskunft

Day

März 21, 2023
Der Beklagte war Inhaber eines Sportstudios und Eigentümer der zugehörigen Einrichtungsgegenstände. Die Parteien unterzeichneten ein als „Kaufvertrag über ein Einzelunternehmen“ bezeichnetes Dokument, in dem es auszugsweise heißt: „Der [Beklagte] beabsichtigt, sein Unternehmen, das Sportstudio A […] durch den Verkauf sämtlicher Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften und Verträge an [die Klägerin] zu übertragen. […] Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 5.000...
Read More

Neueste Kommentare

    Kategorien