Die auf Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 11.11.2025 den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben (Az. 42 O 14139/24) (Volltext der Entscheidung über diesen Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2025-N-30204?hl=true) Nach Überzeugung der Kammer seien die streitgegenständlichen...Read More
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