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Februar 7, 2026
(Zitat aus: Theesfeld-Betten, jurisPR-MietR 2/2026 Anm. 1) Ein Rückforderungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter aus § 812 BGB geht gemäß § 33 SGB II auf das Jobcenter über, wenn dieses die Miete im Rahmen der Leistungsgewährung als Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II dem Mieter gewährt hatte. Dies gilt unabhängig davon, ob die...
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