(Zitat aus: Theesfeld-Betten, jurisPR-MietR 2/2026 Anm. 1) Ein Rückforderungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter aus § 812 BGB geht gemäß § 33 SGB II auf das Jobcenter über, wenn dieses die Miete im Rahmen der Leistungsgewährung als Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II dem Mieter gewährt hatte. Dies gilt unabhängig davon, ob die...Read More
Neueste Kommentare