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beA
§ 130d ZPO für die Zivilgerichtsbarkeit und § 32d StPO für das Strafverfahren normieren nahezu wortgleich die grundsätzliche Pflicht des Rechtsanwalts Schriftsätze als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu...
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Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 05.10.2021, Az.: 6 U 79/21 (= https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001732) zu den Sorgfaltsanforderungen bei Versand eines Schriftsatzes über beA Stellung genommen. Danach gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle bei der Versendung eines fristwahrenden Schriftsatzes über beA neben der Überprüfung eines ordnungsgemäßen Versands auch die Sicherstellung, dass der richtige Schriftsatz versendet wird. Die...
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Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte mit Beschluss vom 12.07.2019, Az.: 4 B 518/19, einen sehr ungewöhnlichen Fall zu entscheiden (vgl. Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_B_518_19_Beschluss_20190712.html). Der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller hatte geltend gemacht, die (unstreitige) Verspätung der Einreichung der Beschwerdebegründung beruhe auf einem technischen Fehler im Zusammenhang mit der Versendung des Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Er...
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Das LG Hagen hatte mit Beschluss vom 22.08.2019, Az.: 7 T 15/19, (= https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/hagen/lg_hagen/j2019/7_T_15_19_Beschluss_20190822.html) darüber zu entscheiden, ob bei einer Einreichung einer Klageschrift über beA diese Klageschrift handschriftlich unterschrieben sein muss oder ob die maschinenschriftliche Signatur des Rechtsanwaltes genügt. Eine handschriftliche Signatur ist nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich. Mit der maschinenschriftlichen Anbringung des Namens...
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Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu kontrollieren ist. Er hat zudem diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfungen durchzuführen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Beschluss...
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