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Beglaubigung
Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 12.03.2013 entschieden, Az.: 92 C 4921/12, dass dem Schriftformerfordernis für die Kündigung eines Mietvertrages durch die Übersendung einer Kopie eines Schriftsatzes, der mittels EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht wird, nicht genügt wird. Das Gericht führt aus: „Ist die Kündigung in einem prozessualen Schriftsatz enthalten, so ist der...
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