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Domainrecht
Das LG Köln hat mit Urteil vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14, entschieden, dass dem Bundesarbeitsgericht die Domain www.bag.de zusteht (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/33_O_56_14_Urteil_20140826.html). Einem Unterlassungsantrag gegenüber einer privaten Firma, die die Domain geparkt hatte, wurde ebenso stattgegeben wie einem Antrag auf Verzichtserklärung seitens der beklagten Firma gegenüber der DENIC eG. Das Gericht begründete den Anspruch aus §12...
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