In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem OVG Münster überraschten dieser Tage die Anwälte der verklagten Bundesrepublik Deutschland damit, dass sie behaupteten, an den für die Normverkündung und Normkonsolidierung erstellten XML-Dateien bestünden Urheberrechte der Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz bzw. der beteiligten Stellen. Dies wurde begründet damit, dass die zugrundeliegende DTD ein Werk im Sinne des...Read More
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