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Informationssystem
Das Amtsgericht Kassel entschied  mit Urteil vom 07.05.2013, Az.: 435 C 584/13, dass einem Fahrzeughalter kein Löschungsanspruch bzw. Unterlassungsanspruch hinsichtlich von im Informationssystem der Versicherungen gespeicherten Daten zu Verkehrsunfällen zusteht. Es fehle bereits an der Speicherung personenbezogener Daten, da vorliegend nur das Kfz-Kennzeichen und die Fahrzeugidentifikationsnummer gespeichert worden seien. Dies seien keine personenbezogenen Angaben. Zwar...
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