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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-13 O 131/20, (= https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001919) juristisches Neuland betreten und einen Fall einer Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität entschieden. In dem entschiedenen Fall besuchte die klagende Person den Internetauftritt der beklagten Person, um eine Rabattkarte zu erwerben. Voraussetzung für den Kauf...
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