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vorübergehende Unmöglichkeit
Der BFH hat mit Beschluss vom 23.01.2024, IV B 46/23, zur Frage Stellung genommen, ab welchem Zeitpunkt Steuerberatungsgesellschaften verpflichtet sind, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu benutzen. Der BFH entschied, dass Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, gemäß § 52d Satz 1 und 2...
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§ 130d ZPO für die Zivilgerichtsbarkeit und § 32d StPO für das Strafverfahren normieren nahezu wortgleich die grundsätzliche Pflicht des Rechtsanwalts Schriftsätze als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu...
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