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Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 28.01.2019, 114 C 453/18, (= https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_bonn/j2019/114_C_453_18_Urteil_20190128.html) entschieden, dass kein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühr besteht, wenn die Verursachung eines Unfalls und die Regulierung des Kfz-Schadens nicht im Streit sind, der Schadensersatzpflichtige um eine schnelle Regulierung des Schadens bemüht ist und es sich daher um einen einfach gelagerten...
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