Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen nach § 42 Abs. 2 Ziffer 2 SGB IX insbesondere auch die Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder. Die Leistungen umfassen dabei auch die medizinischen Leistungen der fachübergreifend arbeitenden Dienste und Einrichtungen sowie nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten,...Read More
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