In einem aktuellen Verfahren gegen einen Telekommunikationsanbieter geht es darum, dass der Kunde aus Hessen ins Saarland umgezogen war und die Leistungen im Saarland nicht so wie bisher angeboten werden konnten. Dies führt zu einem Kündigungsrecht des Kunden nach § 60 TKG, welches vorliegend unseres Erachtens korrekt wahrgenommen wurde. Der Anbieter knüpfte jedoch die tatsächliche...Read More
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